a) Die Teilnahme steht nur Mitgliedern des
Vereines "Storyboard - Verein zur Förderung kreativer
und kommunikativer Spiele" offen. Personen, die noch nicht
Vereinsmitglieder sind, können sich für ein Spiel anmelden
(s. Pkt. 2.), wenn sie zugleich mit der Anmeldung einen Beitrittsantrag
stellen.
b) Minderjährige können nur mit Einverständnis
der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
c) Der Vereinsvorstand bestellt für jedes Spiel einen oder
mehrere Spielleiter; diese sind für die Durchführung
des Spieles entscheidungsbefugt.
a) Für die Anmeldung zu einem Spiel ist eine nachricht
per Post oder Email und die Einzahlung des Spielbeitrages (mittels Banküberweisung
oder Erlagschein) erforderlich. Beides muß innerhalb der jeweils bekanntgegebenen
Anmeldefrist erfolgen.
b) Anmeldung und Einzahlung begründen keinen Anspruch auf
Teilnahme am Spiel. Storyboard behält sich insbesondere das
Recht vor, in begründeten Fällen (beispielsweise im
Falle einer zu geringen oder zu hohen Anzahl von Anmeldungen)
das Spiel gänzlich abzusagen oder einzelne Anmeldungen zurückzuweisen.
In solchen Fällen haben die Betroffenen nur Anspruch auf
umgehende Rückerstattung des Spielbeitrags.
c) Die Teilnehmer können ihre Anmeldung jederzeit schriftlich
zurückziehen; in diesem Fall behält Storyboard folgende
Stornosätze ein:
Zurückziehung der Anmeldung
- bis zum 8. Tag vor dem Spiel: 50% vom Spielbeitrag
- bis 72 Stunden vor Spielbeginn: 75% vom Spielbeitrag
Bei noch späterer Stornierung wird der volle Spielbeitrag
einbehalten. Dasselbe gilt für Teilnehmer, die nicht zum
Spiel erscheinen, ohne ihre Anmeldung zurückgezogen zu haben.
Entscheidend für die Höhe der Stornosätze ist der
Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei Storyboard. In Ausnahmefällen
kann die Spielleitung von der Einbehaltung der Stornogebühren
absehen.
a) Die Teilnehmer verpflichten sich, allen
spielrelevanten Anweisungen der Spielleitung im Zuge des Spieles
Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung von Anweisungen der Spielleitung
kann in begründeten Fällen den Ausschluß vom Spiel
nach sich ziehen (siehe Pkt. 3.d.).
b) Für Schäden, die Storyboard aus der Nichtbeachtung
von Anweisungen der Spielleitung oder aufgrund mutwilliger Störung
des Spiels durch einen Teilnehmer entstehen, haftet dieser Storyboard.
c) Die Teilnehmer willigen ausdrücklich in die im Zuge des
Spieles möglichen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit
ein. Diese Einwilligung ist jederzeit während des Spieles
widerrufbar; diesfalls kann der Teilnehmer durch die Spielleitung
vom Spiel ausgeschlossen werden (siehe Pkt. 3.d.).
d) Reale oder fiktive Ereignisse, die zum vorzeitigen Ausscheiden
eines Teilnehmers aus dem Spiel führen, sowie der Ausschluß
des Spielers durch die Spielleitung, begründen keinen Rückzahlungsanspruch;
nach freiem Ermessen der Spielleitung kann eine Teilrückzahlung
erfolgen.
e) Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, daß
Storyboard im Rahmen des Spiels Videoaufzeichnungen, Fotos etc.
herstellt, an denen Storyboard das alleinige Verwertungsrecht
hat. Die Teilnehmer dürfen solche Aufzeichnungen selbst nur
mit ausdrücklicher Erlaubnis der Spielleitung herstellen.
a) Die Teilnahme am Spiel erfolgt auf eigene
Gefahr.
b) Storyboard haftet nur für Schäden, die von der Spielleitung
oder sonstigen Verantwortlichen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet wurden.
c) Storyboard haftet nicht für das Verhalten anderer Teilnehmer
und nicht am Spiel teilnehmender Personen.
Manche der oben angeführten Punkte mögen
bei oberflächlicher Betrachtung ungewöhnlich wirken,
sind aber leicht zu erklären.
ad 1b) Die Teilnahme von Minderjährigen ist deshalb problematisch,
weil Struktur und Inhalt von Live - Rollenspielen Kinder verunsichern
könnten und das Spielen physische Anstrengungen mit sich
bringen kann. So mag es beispielsweise auf Kinder verwirrend wirken,
wenn Erwachsene im Rahmen des Spiels durch die Übernahme
einer Rolle ungewohnte Verhaltensweisen an den Tag legen. Historische
Ereignisse, gespielte Gewalt und das "Übernatürliche"
können Bestandteile der Stories sein.
ad 2c) Storyboard versucht im Rahmen eines Live - Rollenspiels
jedem/r Teilnehmer/in eine möglichst individuelle Rolle zu
bieten. Um den reibungslosen Ablauf des Spiels zu sichern, muß
Storyboard im Falle einer kurzfristigen Absage des/r Teilnehmer/in
bezahlte Ersatzspieler engagieren, der damit verbundene Aufwand
rechtfertigt die oben angeführten Stornosätze.
ad 3a) Ein Live-Rollenspiel verfügt über einige einfache
Spielregeln, deren Einhaltung für den Spielspaß aller
Beteiligten einfach unabdingbar sind. In spielimmanenten strittigen
Situationen ist die Spielleitung als "Schiedsrichter"
eine notwendige Instanz.
ad 3c) Innerhalb des Spiels kann es vorkommen, daß Teilnehmer/innen
in ihrer Rolle räumlichen Beschränkungen unterliegen.
Für den Spielfluß ist es zentral, daß sich jede/r
Spieler/in auf seine/ihre Rolle und die Logik des Spiels einläßt
und nach Möglichkeit nicht "aus der Rolle fällt".