Teilnahmebedingungen

 1. Allgemeines

a) Die Teilnahme steht nur Mitgliedern des Vereines "Storyboard - Verein zur Förderung kreativer und kommunikativer Spiele" offen. Personen, die noch nicht Vereinsmitglieder sind, können sich für ein Spiel anmelden (s. Pkt. 2.), wenn sie zugleich mit der Anmeldung einen Beitrittsantrag stellen.
b) Minderjährige können nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
c) Der Vereinsvorstand bestellt für jedes Spiel einen oder mehrere Spielleiter; diese sind für die Durchführung des Spieles entscheidungsbefugt.

2. Anmeldung, Bezahlung

a) Für die Anmeldung zu einem Spiel ist eine nachricht per Post oder Email und die Einzahlung des Spielbeitrages (mittels Banküberweisung oder Erlagschein) erforderlich. Beides muß innerhalb der jeweils bekanntgegebenen Anmeldefrist erfolgen.
b) Anmeldung und Einzahlung begründen keinen Anspruch auf Teilnahme am Spiel. Storyboard behält sich insbesondere das Recht vor, in begründeten Fällen (beispielsweise im Falle einer zu geringen oder zu hohen Anzahl von Anmeldungen) das Spiel gänzlich abzusagen oder einzelne Anmeldungen zurückzuweisen. In solchen Fällen haben die Betroffenen nur Anspruch auf umgehende Rückerstattung des Spielbeitrags.
c) Die Teilnehmer können ihre Anmeldung jederzeit schriftlich zurückziehen; in diesem Fall behält Storyboard folgende Stornosätze ein:

Zurückziehung der Anmeldung
- bis zum 8. Tag vor dem Spiel: 50% vom Spielbeitrag
- bis 72 Stunden vor Spielbeginn: 75% vom Spielbeitrag
Bei noch späterer Stornierung wird der volle Spielbeitrag einbehalten. Dasselbe gilt für Teilnehmer, die nicht zum Spiel erscheinen, ohne ihre Anmeldung zurückgezogen zu haben. Entscheidend für die Höhe der Stornosätze ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei Storyboard. In Ausnahmefällen kann die Spielleitung von der Einbehaltung der Stornogebühren absehen.

3. Teilnahme am Spiel

a) Die Teilnehmer verpflichten sich, allen spielrelevanten Anweisungen der Spielleitung im Zuge des Spieles Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung von Anweisungen der Spielleitung kann in begründeten Fällen den Ausschluß vom Spiel nach sich ziehen (siehe Pkt. 3.d.).
b) Für Schäden, die Storyboard aus der Nichtbeachtung von Anweisungen der Spielleitung oder aufgrund mutwilliger Störung des Spiels durch einen Teilnehmer entstehen, haftet dieser Storyboard.
c) Die Teilnehmer willigen ausdrücklich in die im Zuge des Spieles möglichen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit ein. Diese Einwilligung ist jederzeit während des Spieles widerrufbar; diesfalls kann der Teilnehmer durch die Spielleitung vom Spiel ausgeschlossen werden (siehe Pkt. 3.d.).
d) Reale oder fiktive Ereignisse, die zum vorzeitigen Ausscheiden eines Teilnehmers aus dem Spiel führen, sowie der Ausschluß des Spielers durch die Spielleitung, begründen keinen Rückzahlungsanspruch; nach freiem Ermessen der Spielleitung kann eine Teilrückzahlung erfolgen.
e) Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, daß Storyboard im Rahmen des Spiels Videoaufzeichnungen, Fotos etc. herstellt, an denen Storyboard das alleinige Verwertungsrecht hat. Die Teilnehmer dürfen solche Aufzeichnungen selbst nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Spielleitung herstellen.

4. Haftung von Storyboard

a) Die Teilnahme am Spiel erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Storyboard haftet nur für Schäden, die von der Spielleitung oder sonstigen Verantwortlichen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
c) Storyboard haftet nicht für das Verhalten anderer Teilnehmer und nicht am Spiel teilnehmender Personen.

Anmerkungen zu den Teilnahmebedingungen

Manche der oben angeführten Punkte mögen bei oberflächlicher Betrachtung ungewöhnlich wirken, sind aber leicht zu erklären.
ad 1b) Die Teilnahme von Minderjährigen ist deshalb problematisch, weil Struktur und Inhalt von Live - Rollenspielen Kinder verunsichern könnten und das Spielen physische Anstrengungen mit sich bringen kann. So mag es beispielsweise auf Kinder verwirrend wirken, wenn Erwachsene im Rahmen des Spiels durch die Übernahme einer Rolle ungewohnte Verhaltensweisen an den Tag legen. Historische Ereignisse, gespielte Gewalt und das "Übernatürliche" können Bestandteile der Stories sein.
ad 2c) Storyboard versucht im Rahmen eines Live - Rollenspiels jedem/r Teilnehmer/in eine möglichst individuelle Rolle zu bieten. Um den reibungslosen Ablauf des Spiels zu sichern, muß Storyboard im Falle einer kurzfristigen Absage des/r Teilnehmer/in bezahlte Ersatzspieler engagieren, der damit verbundene Aufwand rechtfertigt die oben angeführten Stornosätze.
ad 3a) Ein Live-Rollenspiel verfügt über einige einfache Spielregeln, deren Einhaltung für den Spielspaß aller Beteiligten einfach unabdingbar sind. In spielimmanenten strittigen Situationen ist die Spielleitung als "Schiedsrichter" eine notwendige Instanz.
ad 3c) Innerhalb des Spiels kann es vorkommen, daß Teilnehmer/innen in ihrer Rolle räumlichen Beschränkungen unterliegen. Für den Spielfluß ist es zentral, daß sich jede/r Spieler/in auf seine/ihre Rolle und die Logik des Spiels einläßt und nach Möglichkeit nicht "aus der Rolle fällt".